Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Allgemeines/Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von
Haushaltsauflösungen,Entrümpelungen,Entsorgungen, Transportarbeiten, sowie Umzügen zwischen dem Unternehmen:
Einzelunternehmen:
Entrümpelungen Rammig
Auerbacher Straße 3
08485 Lengenfeld
– im folgenden Auftragnehmer genannt-
Wir sind unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Tel.: 037606/867894
Mobil: 0176/46082478
Mail: info@entruempelungen-rammig.de
2. Vertragsvereinbarungen/ Vertragsschluss
- Die Vertragssprache ist Deutsch
- Der Vertrag kommt zustande, wenn Auftragnehmer und Auftraggeber den Dienstleistungsvertrag unterzeichnen
- Mündliche Nebenabreden werden hiermit ausgeschlossen
- Bei allen angebotenen Dienstleistungen sind in den Räumlichkeiten befindliche Werte und Wertgegenstände vom
- Auftraggeber vor Beginn unserer Tätigkeiten sicherzustellen
3. Leistungen
3.1 Leistungsbeschreibung
- Das Unternehmen Entrümpelungen Rammig, Auerbacher Straße 3, 08485 Lengenfeld führt Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Entsorgungen (je nach Absprache vollständig oder teilweise) von Wohnungen, Häusern, Gewerbeobjekten von Keller bis zum Dach durch. Ebenfalls beräumen wir Grundstücke, Gärten, Garagen, Schuppen und Nebengelasse. Des Weiteren erfüllen wir Transportaufträge sowie Umzüge. Der Auftragnehmer sorgt bei allen beauftragten Dienstleistungen dafür, dass die Arbeiten sorgfältig, fachgerecht und termingerecht durchgeführt werden und das Objekt besenrein verlassen wird
3.2 Leistungserbringung
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen
3.3 Leistungsverzögerungen
- Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von unserem Unternehmen nicht verhindert werden können ( hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen, Pandemie, Krankheit), hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Sie berechtigt unser Unternehmen dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben
- Erweitert der Auftraggeber nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten
3.4 Trinkgelder
- Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet
3.5 Transportsicherung/Hinweispflicht des Absenders
- Der Absender (Auftraggeber) ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen
- Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet
- Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht
- Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird
4. Eigentumsübergang
- Bei der Beauftragung von Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Entsorgungen und Beräumungen gehen alle sich in dem Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über, welche umweltgerecht und gesetzeskonform entsorgt werden. Ferner behalten wir uns vor, dass Güter gespendet oder anderweitig verwertet werden können. Mit der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages, versichert der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, dass er der Eigentümer der Gegenstände ist oder zumindest vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat. Der Auftragnehmer handelt hierbei im Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentumsverhältnisse ausgenommen. Bei Eigentumsstreitigkeiten über diese Gegenstände mit Dritten, haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Durchführung der beauftragten Tätigkeiten, die zu entsorgenden Güter sorgfältig zu überprüfen und alle Wertgegenstände (insbesondere Bargeld, Schmuck, Wertpapiere) zu entnehmen
- Sollen Gegenstände jeglicher Art im Objekt verbleiben und nicht entsorgt werden, sind diese einzeln schriftlich in der Auftragsbestätigung aufzuführen. Andernfalls trifft den Auftragnehmer kein Verschulden und es kann keine Haftung übernommen werden, wenn diese Gegenstände entsorgt wurden. Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag keine Verpflichtung Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten
5. Gewährleistung
- Der Auftragnehmer gewährleistet eine saubere und ordentlich durchgeführte Haushaltsauflösung, Entrümpelung und Entsorgung. Des Weiteren gewährleistet der Auftragnehmer einen sauberen und ordentlichen durchgeführten Umzug und Transportauftrag. Weißt die Haushaltsauflösung dennoch Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Auftraggeber verpflichtet diese Mängel und/oder Beanstandungen unverzüglich dem Auftragnehmer anzuzeigen. Die Gewährleistungspflicht richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen
6. Haftungsbeschränkung
- Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Zustand eventueller in der Wohnung befindlicher An- und Einbauten, insbesondere für die Wände, Fußbodenbeläge aller Art, Jalousien, Rollläden, Türen, Fenster, fehlende Schlüssel und sonstige Beschädigungen nach der Haushaltsauflösung, insbesondere verdeckte Schäden welche bei Besichtigung nicht erkennbar waren
- Eine Haftung für die in dem aufzulösenden Haushalt befindliche Wertgegenstände, wie Geld, Urkunden, Schmuck und Ähnliches ist ausgeschlossen
- Nach Auftragserteilung können für die entrümpelten/entsorgten Gegenstände keine Schadensersatzansprüche gestellt werden
- Es werden alle Gegenstände entsorgt/verwertet = besenreine Übergabe
7. Preise
- Die Preise bemessen sich nach Aufwand und der Menge der zu entsorgenden Gegenstände
- Rabatte müssen vertraglich schriftlich festgehalten werden
- Alle Preise gelten zzgl. der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird auf der Rechnung ausgewiesen
8. Zahlungsbedingungen
- Alle erbrachten Dienstleistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar
- Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug
- Zielüberschreitungen werden mit Verzugszinsen berechnet
- Der Verzugszinssatz beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basissatz
- Der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten
- Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, bei Zahlungsverzug alle noch ausstehenden Arbeiten für den Auftraggeber einzustellen
- Ein Zahlungseinbehalt im Sinne von Gewährleistungssicherung ist nicht zulässig
- Bevor der Auftragnehmer mit der Haushaltsauflösung, Entrümpelung, Entsorgung oder dem Umzug, Transport beginnt, ist der Auftraggeber verpflichtet eine Anzahlung i.H.v. 25% vom Kostenvoranschlag bis spätestens 7 Werktage vor Termin zu leisten
- Erhält der Auftragnehmer keine Anzahlung, erlischt das Vertragsverhältnis und der Auftraggeber verpflichtet sich 30% vom Kostenvoranschlag an den Auftragnehmer als Schadensersatz zu zahlen
9. Abnahme
- Die erbrachten Leistungen durch den Auftragnehmer ist durch Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags vom Auftraggeber oder eine befugte Person schriftlich zu bestätigen. Es gilt § 640 BGB
9.1 Übergabe an Vermieter
- nach schriftlicher Vereinbarung kann der Auftragnehmer das zu beräumende Objekt an den Vermieter übergeben
- Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer alle bei Mietvertragsschließung übergebenen Schlüssel zu überreichen
- Für fehlende oder verlustig gegangene Schlüssel übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung/Schadensersatz
- Bei Übergabe der Räumlichkeiten an den Vermieter ist zwingend eine Vollmacht vom Auftraggeber an den Auftragnehmer erforderlich, da sonst keine Übergabe vom Auftragnehmer an den Vermieter erfolgen kann
- Renovierungsarbeiten (Malerarbeiten) sind bei Vertragsschließung schriftlich festzuhalten
10. Entsorgung
- Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zusammen um eine umweltgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung und Mülltrennung sicherzustellen
11. Mehrarbeit
- Alle Zusatzarbeiten (Renovierungsarbeiten) bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftraggebers
- Malerarbeiten sind für den Auftragnehmer nicht verpflichtend, außer bei vertraglicher Vereinbarung
- Auf Wunsch des Auftraggebers schließt der Auftragnehmer sämtliche Bohrlöcher fachgerecht mit entsprechenden Füllspachtel ohne Mehrkosten für den Auftraggeber
12. Rücktritt und Kündigung
- Bei Rücktritt vom Vertrag nach erfolgter Auftragsbestätigung werden im Sinne einer pauschalierten Abgeltung für Aufwendungen und Bemühungen 30% des Kostenvoranschlages zu Lasten des Auftraggebers berechnet
- Bis zu fünf Werktage vor dem Beräumungs-, Umzug-, Transporttermins werden Rücktrittskosten i.H.v. 45% des Kostenvoranschlages berechnet
- Bei Rücktritt innerhalb 2 Werktage, werden 65% des Kostenvoranschlages berechnet
- Bis zu einem Tag vor dem Termin, werden 85% berechnet. Bei Stornierung am Tag des Termins wird der Gesamtbetrag vom Kostenvoranschlag fällig
- Der Rücktritt des Auftraggebers hat schriftlich zu erfolgen
- Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber eine einmalige Terminverschiebung ohne Stornokosten. Diese soll spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Termin erfolgen
- Für alle Fälle eines Verstoßes des Auftraggebers gegen eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages/AGB behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, dass bestehende Vertragsverhältnis unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche des Auftraggebers mit sofortiger Wirkung zu beenden
- Bestehen begründete Zweifel an den Eigentumsrechten oder finanzieller Leistungsfähigkeit des Auftraggebers, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten
- Kosten oder negative Folgen, die dem Auftraggeber durch diesen Rücktritt entstehen, gehen zu seinen Lasten
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Umzügen oder Transportarbeiten vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Räumlichkeiten oder Umzugs-Transportgüter am Tag des Umzuges/Transportes nicht für eine sichere Beförderung geeignet sind
- Die dabei dem Auftragnehmer entstandenen Kosten trägt in voller Höhe der Auftraggeber
- Bei einer kurzfristigen Terminverschiebung werden die terminbezogenen Leistungen, z.B. die Einrichtung der Halteverbotszonen in Rechnung gestellt oder pauschal ein Drittel vom Kostenvoranschlag verlangt
13. Gerichtsstand/Erfüllungsort
- Auf die Vertragsbeziehungen ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile 08209 Auerbach
14. Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam
- Die Vertragspartner verpflichten sich, die richtige Bestimmung durch eine solche Wirksame zu ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt
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Stand der AGB 12.11.2024